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FG Kommentierung: Ersparte Überführungskosten bei der Berechnung des geldwerten Vorteils

In die Berechnung des geldwerten Vorteils der Arbeitnehmer aus der verbilligten Überlassung vom Arbeitgeber hergestellter Fahrzeuge sind auch ersparte Überführungskosten Mehr auf haufe.de