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FG Kommentierung: Ermessensausübung bei Lohnsteuer-Haftung des Arbeitgebers

Grundlage für eine ordnungsgemäße Ermessensausübung ist, dass die Finanzbehörde die ermessensrelevanten Umstände zutreffend ermittelt hat. Geht sie von falschen Tatsachen Mehr auf haufe.de