FG Kommentierung: Elektronische Übermittlung eines Einspruchs an das Finanzamt
Die Übersendung eines Einspruchsschreibens aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auf ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist geeignet, die Einspruchsfrist Mehr auf haufe.de