FG Kommentierung: Einbringungsgewinn II bei Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft
Der Begriff der Veräußerung i. S. v. § 22 UmwStG, welche zu einer Versteuerung des Einbringungsgewinns II nach einem steuerbegünstigten Anteilstausch führt, Mehr auf haufe.de