FG Kommentierung: Eigener Hausstand als Voraussetzung einer doppelten Haushaltsführung
Auch ein lediger Arbeitnehmer kann gemeinsam mit seinen Eltern in deren Haus einen eigenen Hausstand führen. Erforderlich ist jedoch, dass Mehr auf haufe.de
Auch ein lediger Arbeitnehmer kann gemeinsam mit seinen Eltern in deren Haus einen eigenen Hausstand führen. Erforderlich ist jedoch, dass Mehr auf haufe.de
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und unser Angebot zu verbessern. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sofern Sie weder Ablehnen noch Zustimmen auswählen, werden ebenfalls keine Cookies gesetzt. In unserem Datenschutzhinweis erfahren Sie mehr.