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FG Kommentierung: Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis bei Gesellschafterwechsel

Während des Wirtschaftsjahres eintretende Gesellschafter können auch an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis (Gewinn/Verlust bzw. Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss) beteiligt Mehr auf haufe.de