FG Kommentierung: Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis bei Gesellschafterwechsel
Während des Wirtschaftsjahres eintretende Gesellschafter können auch an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis (Gewinn/Verlust bzw. Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss) beteiligt Mehr auf haufe.de