FG Kommentierung: Barausgleich bei Aktientausch in voller Höhe als Kapitalertrag zu erfassen
Das FG Münster urteilte, dass ein im Rahmen eines Aktientauschs gezahlter Barausgleich in vollem Umfang als Kapitalertrag der Abgeltungsteuer unterliegt. Mehr auf haufe.de