FG Kommentierung: Aufteilung von Hotelumsätzen für die Bewertung des Frühstücks
Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, ein Frühstück (sowie u. a. Wellnessangebote, Parkplatzeinräumung) dagegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Wenn präzisere Schätzungsmethoden Mehr auf haufe.de