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FG Kommentierung: Aufteilung von Hotelumsätzen für die Bewertung des Frühstücks

Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, ein Frühstück (sowie u. a. Wellnessangebote, Parkplatzeinräumung) dagegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Wenn präzisere Schätzungsmethoden Mehr auf haufe.de