FG Kommentierung: Abzug von Sonderwerbungskosten bei Erbauseinandersetzung
Fallen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung unter Gründung einer neuen Gesellschaft an, können diese sofort abziehbare (Sonder-)Werbungskosten darstellen.Mehr zum Mehr auf haufe.de