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FG Köln: Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten

Das FG Köln hat entschieden, dass Architekten, die ausschließlich Rendering-Leistungen anbieten und bei deren Tätigkeiten Gestaltungsspielraum besteht, freiberuflich tätig sind.Mehr Mehr auf haufe.de