FG Köln: Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten
Das FG Köln hat entschieden, dass Architekten, die ausschließlich Rendering-Leistungen anbieten und bei deren Tätigkeiten Gestaltungsspielraum besteht, freiberuflich tätig sind.Mehr Mehr auf haufe.de