FG Köln: Kein Spendenabzug für Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes
Das FG Köln hat entschieden, für eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension kein Spendenabzug geltend gemacht Mehr auf haufe.de