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FG Köln: Kein Spendenabzug für Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes

Das FG Köln hat entschieden, für eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension kein Spendenabzug geltend gemacht Mehr auf haufe.de