FG Hamburg: Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
Das FG Hamburg hat zu einen körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag eines verschmolzenen Rechtsrägers von ausschließlich im Folgejahr der Verschmelzung entstandenen Verluste entschieden.Mehr Mehr auf haufe.de