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FG Hamburg: Ist § 8c Satz 2 KStG zum Verlustabzug für Kapitalgesellschaften verfassungswidrig?

Das FG Hamburg ist davon überzeugt, dass der Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 2 KStG gegen das Grundgesetz verstößt.Mehr Mehr auf haufe.de