FG Hamburg: Betriebsunterbrechung bei langer Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstücks
Das FG Hamburg hat bei einer 60 Jahre dauernden Verpachtung des betrieblichen Grundstücks die Voraussetzung eine Betriebsunterbrechung bejaht.Mehr zum Thema ‚Vermietung und Mehr auf haufe.de