FG Düsseldorf: Auskunfts- und Vorlageverlangen in der Betriebsprüfung sind nicht anfechtbar
Fordert ein Prüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung Unterlagen an, kann der Steuerpflichtige mangels Verwaltungsakt hiergegen weder Einspruch noch Klage einreichen. Mehr auf haufe.de