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FG Düsseldorf: Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen

Das FG Düsseldorf hat klargestellt, dass die Gewährung des Pflegepauschbetrags voraussetzt, dass der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält. Mehr auf haufe.de