FG Düsseldorf: Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
Das FG Düsseldorf hat klargestellt, dass die Gewährung des Pflegepauschbetrags voraussetzt, dass der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält. Mehr auf haufe.de