FG Berlin-Brandenburg: Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge
Für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nicht geltend gemacht werden. Das entschied das Mehr auf haufe.de