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FG Baden-Württemberg: Steuerberatungskosten für berichtigte Steuererklärungen mindern Erbschaftsteuer

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlten Steuerberatungskosten die Erbschaftsteuer mindern. Außerdem Mehr auf haufe.de