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FG Baden-Württemberg: Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen kein rückwirkendes Ereignis ist.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de