FG Baden-Württemberg: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bei Beträgen bis 410 EUR
Nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg ist ein bilanzierender Steuerpflichtiger bei überperiodischen Betriebsausgaben bis 410 EUR nicht verpflichtet, einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Mehr zum Mehr auf haufe.de