DStV: Bestandskräftige Steuerbescheide seit 1.1.2017 leichter korrigierbar
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Abgabenordnung um eine neue Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 173a AO) bereichert. Mehr auf haufe.de