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DStV: Bestandskräftige Steuerbescheide seit 1.1.2017 leichter korrigierbar

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Abgabenordnung um eine neue Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 173a AO) bereichert. Mehr auf haufe.de