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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sehen in den Leistungen der Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung Mehr auf haufe.de