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BZSt: Fachliche Hinweise zum Country-by-Country Reporting

Das BZSt hat einige fachliche Auslegungshinweise Country-by-Country Reporting nach § 138 AO mitgeteilt.Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’… Mehr auf haufe.de