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BVerfG Pressemitteilung: Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung

Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Mehr auf haufe.de