BVerfG Pressemitteilung: Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung
Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Mehr auf haufe.de