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BMF: Ver­äu­ße­rung von Mit­ei­gen­tumsan­tei­len als Lie­fe­rung

Das BMF äußert sich zur umsatzsteuerlichen Einordnung bei der Ver­äu­ße­rung von Mit­ei­gen­tumsan­tei­len als Lie­fe­rung.Mehr zum Thema ‚Lieferung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de