BMF: Unentgeltliche oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2015
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung Mehr auf haufe.de