BMF: Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren
Zur Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren hat die Finanzverwaltung Stellung genommen.Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr Mehr auf haufe.de