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BMF: Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Bei der Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte gibt es nach dem Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) Umsatzsteuervergünstigungen. Mehr Mehr auf haufe.de