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BMF: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

Wenn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen, hat es Auswirkungen Mehr auf haufe.de