BMF: Mitteilungen über zurückzufordernde Wohnungsbau-Prämien
Bausparkassen müssen dem Wohnsitzfinanzamt des Prämienberechtigten mitteilen, wenn ihre Prämienrückforderung beim Prämienberechtigten erfolglos bleibt. Das BMF hat hierfür ein Formular veröffentlicht, Mehr auf haufe.de