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BMF: Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter und ändert den UStAE.Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de