BMF: Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter und ändert den UStAE.Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de