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BMF Kommentierung: Umsatzsteuer bei Kunstgegenständen und Sammlungsstücken

Schon seit dem 1.1.2014 unterliegt die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken nur noch in Ausnahmefällen dem ermäßigten Steuersatz. Die Finanzverwaltung Mehr auf haufe.de