BMF Kommentierung: Umsatzsteuer bei Kunstgegenständen und Sammlungsstücken
Schon seit dem 1.1.2014 unterliegt die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken nur noch in Ausnahmefällen dem ermäßigten Steuersatz. Die Finanzverwaltung Mehr auf haufe.de