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BMF: Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen

Das BMF äußert sich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen (nach den §§ 32 Mehr auf haufe.de