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BMF: Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

Die Finanzverwaltung hat zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen nach § 17 Abs. 2a EStG Stellung bezogen.Mehr zum Thema ‚Gesellschafterdarlehen’…Mehr zum Mehr auf haufe.de