BMF: Erstattung der Kapitalertragsteuer bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen
Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist § 44b Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2014 zufließende Kapitalerträge um einen neuen Satz 3 Mehr auf haufe.de