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BMF: Erstattung der Kapitalertragsteuer bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen

Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist § 44b Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2014 zufließende Kapitalerträge um einen neuen Satz 3 Mehr auf haufe.de