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BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen kommt – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – befristet ein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung. Die Mehr auf haufe.de