BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen kommt – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – befristet ein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung. Die Mehr auf haufe.de