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BMF: Doppelt- und mehrstöckige Personengesellschaftsstrukturen

Die Finanzverwaltung äußert sich zu den Auswirkungen von Gesellschafterwechsel in doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG.Mehr Mehr auf haufe.de