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BMF: Be­wer­tung ei­ner le­bens­läng­li­chen Nut­zung oder Leis­tung ab 1.1.2018

Das BMF gibt die Vervielfältiger für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Mehr auf haufe.de