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BMF: Auskunftspflicht bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

Die Finanzverwaltung informiert zur Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de