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BFH Pressemitteilung: Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung eines Hochschulstudiums für Zwecke des Kindergelds

Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Ein Mehr auf haufe.de