BFH Pressemitteilung: Währungsverluste bei Investition in Auslandsbetriebsstätten
Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht Mehr auf haufe.de