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BFH Pressemitteilung: Vorsteuerabzug für den Bau einer Hängeseilbrücke

Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann in Betracht kommen, Mehr auf haufe.de