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BFH Pressemitteilung: Von Eltern getragene Krankenversicherungsbeiträge eines Kindes als Sonderausgaben

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Mehr auf haufe.de