AKTUELLES
NEWS

BFH Pressemitteilung: Vertraglich auf Mieter umgelegte Grundsteuer gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen

Die Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, gehört zur Miete und ist deshalb Mehr auf haufe.de