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BFH Pressemitteilung: Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen

Die Erhebung von Verspätungsgeldern für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.Mehr Mehr auf haufe.de