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BFH Pressemitteilung: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne.Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Mahlzeitengestellung’…Mehr zum Thema ‚Sachbezug’…Mehr Mehr auf haufe.de