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BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Der BFH hat entschieden, dass der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH von der Umsatzsteuer Mehr auf haufe.de