BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften
Der BFH hat entschieden, dass der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH von der Umsatzsteuer Mehr auf haufe.de