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BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen

Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen, Mehr auf haufe.de