BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen, Mehr auf haufe.de