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BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuer bei Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder

Der BFH hat entschieden, dass Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de