BFH Pressemitteilung: Steuerpflichtige Entschädigungszahlung an Feuerwehrleute
Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Dies hat der BFH entschieden.Mehr Mehr auf haufe.de